Das Aufbauseminar ist eine Erziehungsmaßnahme, die von der Führerscheinbehörde angeordnet wird. Befindest Du Dich in der Probezeit und hast Du aus Versehen einen Verkehrsverstoß begangen, wird dir von der Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger auferlegt.
Laut Gesetzgebung unterscheiden wir zwischen Verkehrsverstößen je nach Schwierigkeitsgrad. Die sogenannten “A“ Verstöße sind die schwerwiegenden Verkehrsverstöße, wie z.B. Über Rot Fahren und sind ausreichend zur Anordnung des Aufbauseminares.
Hingegen die “B“ Verstöße sind nicht schwerwiegende Verkehrsverstöße, wie z.B. 10 km/h zu schnell fahren. Beim zweimaligen Vergehen der “B“ Verstöße wird auch ASF angeordnet.
Um es einfacher zu erklären: alle Verkehrsverstöße, die mit einem Punkt geahndet werden sorgen dafür, dass der Autofahrer, der sich in der Probezeit befindet, zum Aufbauseminar aufgefordert wird.
Das Aufbau Seminar für Fahranfänger kannst Du nur in den Fahrschulen machen, die diese Dienstleistung anbieten. Dabei unterscheiden wir das besondere Aufbau Seminar von einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Ein besonderes Aufbau Seminar ist für diejenigen vorgesehen, die in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen erwischt wurden.