Bis April 2021 musstest Du Dich immer bei der Antragstellung entscheiden, ob Du in Zukunft Automatikfahrzeug oder Schaltwagen fahren möchtest. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug ist für Dich natürlich wesentlich leichter und Du kannst Dich voll auf den Verkehr konzentrieren.
Am Anfang April ist eine neue Automatikregelung in Kraft getreten, so dass die Führerscheinausbildung und Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren werden kann aber trotzdem nach bestandener Führerscheinprüfung kannst Du auch mit Schaltwagen fahren.
Also unter folgenden Voraussetzungen bietet Dir die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl Du die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert hast:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.