Führerschein Klasse B (PKW)

Führerschein Klasse B – Überblick

Klasse B beinhaltet alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max.  3500kg und max. 8 Sitzplätzen, zuzüglich des Fahrers. Im Folgenden finden Sie den Weg zum Führerschein.

Schritt 1: Anmeldung und Antragstellung an der Fahrschule

Wenn Du Deine 14 Theoriethemen gehört hast, werden wir Deine Teilnahme der Prüfstelle entweder schriftlich od. digital bestätigen. Die App mit aktuellen Prüfungsfragen kannst Du natürlich bei der Anmeldung bei uns in der Fahrschule erwerben, so dass Du die Möglichkeit hast Dich im Laufe Deiner theoretischen Ausbildung mit den Prüfungsfragen auseinanderzusetzen.

Für die Anmeldung musst Du persönlich zur Fahrschule kommen und unten aufgeführte Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis
  • Wenn Du unter 18 Jahre bist, musst Du durch ein Elternteil begleitet werden.
  • Reisepass mit der polizeilichen Anmeldung (nur nichtdeutsche Staatsbürger)
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Der Kurs findet jede zwei Wochen in unserer Kooperations-Fahrschule statt) 

Schritt 2: Theorieunterricht / Theorie-App

Wenn Du Deine 14 Theoriethemen gehört hast, werden wir Deine Teilnahme der Prüfstelle entweder schriftlich od. digital bestätigen. Die App mit aktuellen Prüfungsfragen kannst Du natürlich bei der Anmeldung bei uns in der Fahrschule erwerben, so dass Du die Möglichkeit hast Dich im Laufe Deiner theoretischen Ausbildung mit den Prüfungsfragen auseinanderzusetzen.

Schritt 3: Theoretische Prüfung

Bevor Du Deine Theorieprüfung ablegst, hast Du die Möglichkeit bei uns in der Fahrschule in einer ruhigen Ecke zu sitzen und für Dich die Prüfung zu simulieren, indem Du einen  Vortest machst. Wenn Du 2 simulierte Prüfungen in der Fahrschule bestehst, ist das ein gutes Zeichen für Dich, dass Du Dich sehr gut vorbereitet hast und kannst Deine Theorieprüfung noch selbstbewusster antreten.

Schritt 4: Übungsfahrten der Grundausbildung

In der Grundausbildung wirst Du die richtige Verhaltensweise im Straßenverkehr kennenlernen und die Grundfahraufgaben, z.B. Parken und Umkehren erlernen. An sich ist die Grundausbildung der wichtigste Teil Deiner Führerschein Ausbildung, denn das ist die Grundlage für die nächsten Herausforderungen, die die Sonderfahrten mit sich bringen. Der Abschluss der Grundausbildung liegt im Ermessen Deines Fahrlehrers.

Denke bitte daran, falls Du zum Auto fahren eine Sehhilfe brauchst, diese unbedingt zu Deinen Fahrstunden mitzubringen.

Schritt 5: Sonderfahrten

Die sogenannten Pflichtfahrten verdeutlichen den Unterschied zwischen einer Stadtfahrt und einer Fahrt außerhalb geschlossener Ortschaften z.B. über Land und Autobahn. Die Pflichtfahrten sind

  • Autobahnfahrt (180 Minuten)
  • Überlandfahrt (225 Minuten)
  • Nachtfahrt (135 Minuten)

Fahren mit höheren Geschwindigkeiten, Überholvorgänge, Ein- ausfädeln auf der Autobahn und noch viel mehr, sind die Ziele, die Du in Deinen Sonderfahrten erreichen wirst. Autofahren bei Dunkelheit ist für Dich eine ganz neue Herausforderung und erfordert viel Konzentration und Aufmerksamkeit. Dein zuständiger Fahrlehrer wird Dich in Sonderfahrten auf alle wichtigen Punkte aufmerksam machen.

Schritt 6: Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung ist die letzte Prüfung, die Du noch bestehen musst, um den Führerschein zu bekommen. Eine mittlerweile 55-minütige Fahrt durch die Stadt inklusive Autobahn, um zu prüfen, ob Du die Verkehrsregeln gelernt hast, und diese einhalten kannst. Natürlich möchte Dein Prüfer auch die Grundaufgaben z.B. Parken, Umkehren und Gefahrenbremsung sehen. Nach bestandener Prüfung bekommst Du einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis und Dein Kartenführerschein wird dir später per Post nach Hause geschickt.

Der neue B197 Führerschein

Bis April 2021 musstest Du Dich immer bei der Antragstellung entscheiden, ob Du in Zukunft Automatikfahrzeug oder Schaltwagen fahren möchtest.  Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug ist für Dich natürlich wesentlich leichter und Du kannst Dich voll auf den Verkehr konzentrieren.

Am Anfang April ist eine neue Automatikregelung in Kraft getreten, so dass die Führerscheinausbildung und Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren werden kann aber trotzdem nach bestandener Führerscheinprüfung kannst Du auch mit Schaltwagen fahren.  

Also unter folgenden Voraussetzungen bietet Dir die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl Du die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert hast:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

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